Informationen
Liebe Eltern,
am ersten Montag in den Sommerferien beginnt unser diesjähriges Ferienlager (Fela) wir freuen uns schon sehr darauf, Ihre Kinder auf dem Gelände der Versöhnungskirche begrüßen zu dürfen, und hoffen, dass es Ihnen und Ihren Kindern ebenso geht! Damit die Freizeit reibungslos ablaufen und Ihr Kind diese Zeit in vollen Zügen genießen kann, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen.
- Wer darf…
- Selbstabholung vor dem offiziellen Ende
- Bekleidung
- Bitte mitbringen…
- Bitte nicht mitbringen…
- Verpflegung
- Medikamente
- Wenn mal einen Tag was dazwischen kommt…
- Wenn es gar nicht klappt…
- Felafest (Elternabend) & Kinderübernachtung
- Wichtige Informationen zur Aufsichtspflicht
- Nürtinger Familienpass
- Veranstaltungsort und Anfahrt
Wer darf …
Das Fela ist für alle Kinder ab 6 Jahre, auch Kinder von Gemeinden außerhalb von Nürtingen können selbstverständlich angemeldet werden. Aufgenommen werden Kinder bis 14 Jahre. Für die 15-jährigen haben wir das ‘Projekt 15′ geschaffen, ein spezielles Programm, welches den älteren Kindern gerecht wird und auch darauf vorbereitet selbst einmal Mitarbeiter zu werden.
Aufgenommen werden je Abschnitt 200 Kinder. Eine Anmeldung ist nur persönlich und am Anmeldetag möglich: Eine vorherige Anmeldung ist nicht möglich!! Sollten noch freie Plätze verfügbar sein, so informieren wir darüber auf dieser Website.
Weitere Infos zur Anmeldung entnehmen Sie bitte folgender Seite: Anmeldung.
Selbstabholung vor dem offiziellen Ende
Sollten Sie Ihr Kind vor dem offiziellen Ende der Fela-Zeit abholen wollen, so teilen Sie diesen Wunsch vor Ort der Fela-Leitung mit. Wir bitten Sie aber, Ihren Personalausweis o.ä. mitzubringen, da die Fela-Leitung nicht alle Eltern persönlich kennt. Die Betreuer sind angewiesen, unter keinen Umständen Kinder von Erwachsenen innerhalb der Fela-Zeit abholen zu lassen, wenn sie nicht zuvor diesbezüglich von der Fela-Leitung informiert worden sind. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme, die allein der Sicherheit Ihres Kindes dient.
Bekleidung
Bitte schicken Sie Ihr Kind in geeigneter und wetterangepasster Kleidung zur Freizeit, d.h. in strapazierfähigen Kleidern, die schmutzig und nass werden dürfen. Neue Kleidungsstücke oder gar der “Sonntagsanzug” sind sicher ungeeignet.
Den in der Nähe des Fela-Gelände fließenden Tiefenbachs dürfen die Kinder nur mit Gummistiefeln betreten.. Wichtig ist, dass in den Gummistiefeln Ihr Name mit einem wasserfesten Stift eingetragen wird!
Sollte es zur Fela-Zeit sonnig und heiß sein, achten Sie bitte darauf, Ihrem Kind immer eine Kopfbedeckung mitzugeben.
Des weiteren sollten Sie Ihrem Kind Wechselkleidung (an die Wetterlage angepasst) mitgeben, sowie eine Plastiktüte, in welche feuchte Kleidungsstücke getan werden können.
Badezeug sowie ein Handtuch, die im Fela lagern, wären nützlich, falls die Gruppe Ihres Kindes spontan Wasserspiele (die allseits berühmte Wasserruschte und der Besuch der Nürtinger Feuerwehr bei uns) machen möchte.
Da der Stauraum (für Eingeweihte: “die Fächer”) für Kinderbekleidung leider sehr knapp bemessen ist und wir möglichst wenige Kleidungsstücke am Fela-Ende übrig behalten möchten, bitten wir, folgendes zu beachten:
achten Sie darauf, dass Ihre Kinder jeden Tag ihre schmutzigen Wechselklamotten wieder nach Hause bringen
vermisste Kleidungsstücke können Sie während der normalen Fela-Zeiten, und vor allem am Aufräumtag abholen.
Bitte mitbringen …
Sollte Ihr Kind besondere Kleidung oder Geld benötigen oder brauchen wir für einen Ausflug Ihre Einverständnis, so werden Sie spätestens tags zuvor schriftlich darauf hingewiesen bzw. um die Mitgabe der unterschriebenen Einverständniserklärung gebeten.
Bitte nicht mitbringen …
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Wertsachen, das heißt keinen wertvollen Schmuck oder Uhren und keine elektronischen Geräte (Kassettenrecorder, Walkman, Gameboy, Handy etc.) mit. Für Verlust oder Beschädigung der oben genannten Arten von Gegenständen schließen wir jeden Haftungsanspruch gegen das Ferienlager oder einzelne Mitarbeiter aus. Des weiteren ist die Mitnahme jeglicher Art von Waffen einschließlich Taschenmessern (Taschenmesser nur mit Absprache mit dem Gruppenleiter für den Lager Bau im Wald ) sowie Feuerzeugen, Streichhölzern, Zigaretten und ähnlichem Zündelzeug während der Fela-Zeit verboten.
BITTE GEBEN SIE IHREM KIND AUCH KEINE FILZ- UND MALSTIFTE MIT. Für verlorene, beschädigte oder abhandengekommene Sammelkarten übernehmen wir ebenfalls keine Haftung!
Ebenfalls soll Ihr Kind kein Geld mitnehmen. Sollte die Gruppe, in welche Ihr Kind eingeteilt wird, einen Ausflug planen, für den ein kleiner Geldbetrag notwendig ist (in der Regel 5 bis 10 €), werden wir Sie tags zuvor schriftlich darauf hinweisen. Bitte geben Sie dann Ihrem Kind genau den angegebenen Betrag mit und nicht mehr.
Unsere Betreuer werden Wertgegenstände – sofern Sie entdeckt werden – einsammeln und der Fela-Leitung übergeben. Sie werden Ihrem Kind nach Beendigung des Fela-Tages zurückgegeben. Sollte ein solcher Gegenstand von Ihrem Kind oder Ihnen bei der Rückkehr vermisst werden, setzten Sie sich bitte mit der Fela-Leitung in Verbindung.
Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass auch für einen solchen Fall der oben erwähnte Haftungsausschluss gilt! Taschenmesser und andere waffenähnliche Gegenstände sowie Feuerzeuge, Streichhölzer u.ä. werden ebenfalls bei Entdeckung eingesammelt. Aus verständlichen Gründen muss die Fela-Leitung es sich vorbehalten, in einem solchen Fall über weitere Maßnahmen zu entscheiden, die dem Kind und der Situation angepasst sind und der Sicherheit aller Teilnehmer dienen. Dies kann einen Zeitweisen oder ständigen Ausschluss von der Freizeit einschließen. Gegenstände dieser Art müssen von den Eltern persönlich bei der Fela-Leitung abgeholt werden.
Verpflegung
Ihr Kind erhält jeden Tag Frühstück, Mittagessen, Abendbrot und in der Regel eine Zwischenmahlzeit bei uns. Ebenso ist die Versorgung mit Getränken gewährleistet. Bitte geben Sie Ihrem Kind weder Nahrungsmittel (einschließlich Süßigkeiten) noch Getränke mit. Sollte aus einem besonderen Grund eine Ausnahme nötig sein, setzen Sie sich bitte mit der Fela-Leitung in Verbindung.
Unsere Küche ist keine Diätküche! Auf Krankheiten bzw. Unverträglichkeiten nehmen wir, sofern bekannt, Rücksicht – jedoch ist es uns nicht möglich jedem Teilnehmer einen eigenen Speise- oder Diätplan zuzusichern!
Medikamente
Sollte Ihr Kind regelmäßig Medikamente benötigen, teilen Sie dies der Fela-Leitung bitte mit; die Medikamente sollten zur Sicherheit der Kinder der Fela-Leitung zur Aufbewahrung übergeben werden. Im übrigen wollen und dürfen wir Ihrem Kind keine Medikamente verabreichen. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Wundversorgung im Rahmen erster Hilfe. Sollte Ihr Kind verletzt oder erkrankt sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bitten, das Kind abzuholen oder mit Ihm zum Arzt zu gehen. Sollten wir Sie nicht erreichen können, setzen wir uns mit einem schnell erreichbaren Arzt in Verbindung. Bei schwerwiegenden Verletzungen werden wir selbstverständlich den Notarzt rufen – aber seien Sie beruhigt, das ist in der nun über 50 jährigen Geschichte des Felas noch nie unbedingt nötig gewesen.
Wenn mal einen Tag was dazwischen kommt…
Bitte teilen Sie uns am Tag zuvor mit, wenn Ihr Kind am einem Tag nicht am Fela teilnehmen kann. Rufen Sie uns bitte auch kurz an Telefon 07022-240881 falls sich erst morgens herausstellt, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen an diesem Tag nicht ins Fela kommen kann.
Wenn es gar nicht klappt…
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, falls Ihr Kind doch nicht am Fela teilnehmen kann. Bei Rücktritten behalten wir 15% des Lagerbeitrags als Bearbeitungsgebühr ein, sowie je angebrochene Woche den entsprechenden Satz des Beitrages. Wenn sich an Ihren Anmeldedaten etwas ändert, oder falls Sie Ihr Kind leider doch wieder abmelden müssten, wenden Sie sich bitte persönlich an Frau Herrmann oder Herrn Diakon Rohde im Evangelischen Jugendwerk Nürtingen, am Besten telefonisch, unter 07022-73864-20, mittwochs von 10 bis 14 Uhr (durchgängig).
Felafest (Elternabend) & Kinderübernachtung
Wir möchten alle Eltern schon heute ganz herzlich zu unserem Elternabend einladen. Neben Aufführungen Ihrer Kinder bzw. Aktivitäten rund um das Fela erwarten Sie dort Kaffee und Kuchen, Gegrilltes und Getränke sowie ein unterhaltsames Rahmenprogramm. Über den Termin werden sie noch rechtzeitig informiert.
Die alljährlich stattfindende Kinderübernachtung wird auch dieses Jahr wieder für die ältesten Gruppen stattfinden. Wir werden den Kindern ein reichhaltiges Abendprogramm bieten (dessen Inhalt entsprechend jahrelanger Tradition natürlich ein Geheimnis bleiben muss!) und können Ihnen versichern, dass diese Übernachtung zu den Höhepunkten jedes Felas zählt. Weitere Informationen hierzu und die Bitte um Ihr Einverständnis erhalten Sie schriftlich während der Fela-Zeit.
Wichtige Informationen zur Aufsichtspflicht
Wir bitten Sie, folgende Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und mit Ihrem Kind in altersgemäßer Form darüber zu sprechen! Um von vornherein einen reibungslosen Ablauf der Fela-Zeit zu ermöglichen, bitten wir Sie, mit Ihrem Kind schon vor der Freizeit über das Verhalten in einer Gemeinschaft zu sprechen. Klären Sie es über die Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (z.B. Alkohol- und Rauchverbot, Altersgrenze für Filme, etc.) und über Ihre eigenen Erziehungsmaßregeln auf. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, falls Ihr Kind bestimmte Dinge nicht tun sollte bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht tun darf.
Während der offiziellen Fela-Zeiten sind die Kinder der Aufsicht der jeweiligen Gruppenbetreuer unterstellt. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf den Aufenthalt im Fela sowie alle beaufsichtigten Unternehmungen (Wanderungen, Ausflüge, Übernachtungen, etc.). Sie beginnt täglich morgens mit dem Betreten des Geländes und endet abends mit dem verlassen des entsprechenden. Die Anordnungen der Betreuer bzw. der Fela-Leitung müssen von den Kindern befolgt werden.
Die Aufsicht in den Fela-Sonderbussen obliegt den einzelnen Busunternehmen und somit den von diesen eingesetzten Busfahrern. Die Aufsichtspflicht geht in diesem Fall vom Fela an das Unternehmen über!
Ein vorzeitiges Verlassen des Fela-Geländes oder der Gruppe während eines Aufenthalts außerhalb des Fela-Geländes ist ausschließlich nach vorangehender schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. In diesem Fall sind die Betreuer ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Kind das Fela-Gelände bzw. die Gruppe verlässt, von der Aufsichtspflicht entbunden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich Kinder trotz vorheriger Belehrung ohne Wissen und Erlaubnis des Betreuers vom Fela-Gelände oder der Gruppe entfernen bzw. nicht im Fela erscheinen. Von der Aufsichtspflicht entbunden ist ein Betreuer auch dann, wenn ein Kind Gegenstände, sich selbst oder andere durch sein Verhalten gefährdet und trotz Ermahnungen die gefährdenden Verhaltensweisen nicht unterlässt. Die Fela-Leitung behält sich für solche Fälle das Recht auf weitergehende Maßnahmen vor. In Ausnahmefällen kann dies einen zeitweisen oder ständigen Ausschluss von der Freizeit bedeuten. Eine solche Maßnahme wird zuvor den Eltern mitgeteilt.
In Notfällen entscheidet die Fela-Leitung, gegebenenfalls die Betreuer, über die jeweilige Maßnahme. Die Eltern werden schnellstmöglich informiert. Operative Eingriffe sind nur mit Einwilligung der Eltern möglich. Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Krankentransporte werden von uns nicht übernommen.
Nürtinger Familienpass
Familien mit dem Nürtinger Familienpass können diesen auch für das Fela nutzen.
Der Ablauf für die Anmeldung weicht dabei etwas vom gewohnten Bild ab.
Sie stellen sich zunächst normal an, um eine Anmeldung zu erhalten – gehen mit der Anmeldekarte in das Teckzimmer. Dort ist ein entsprechendes Formular auszufüllen, sowie der Familienpass vorzulegen. Anschließend zahlen Sie dort in bar den verbleibenden Lager- und gegebenenfalls Busbeitrag.
Der Nachlass beträgt 50% auf den jeweiligen Lagerbeitrag. Sowie ab dem zweiten, eigenen, angemeldeten Kind 50% auf die Buskosten.
Ohne Familienpass gewähren wir keinen Nachlass! Weitere Infos zum Nürtinger Familienpass finden Sie hier. Andere Familien- oder Sozialpässe werden nicht akzeptiert.
Veranstaltungsort und Anfahrt
Das Ferienlager findet an der Versöhnungskirche in Nürtingen statt, Postadresse Breiter Weg 26.
Während des Felas erreichen Sie die Abschnittsleitung unter Telefon 07022-240881.
Die Anfahrt erfolgt über die Neuffener Straße, welche von Nürtingen in Richtung Frickenhausen/Neuffen verläuft (an der Firma Heller vorbei). Zwischen dem Autohaus Ramsperger und A.T.U. geht auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Breite Weg ab (ein Straßenschild weist auf den Waldfriedhof und die Versöhnungskirche hin).
Folgen Sie diesem bis rechterhand die Versöhnungskirche erscheint, direkt unterhalb des Ferienlager Geländes hat es Parkplätze (Paul-Gerhard-Straße) – parken Sie bitte nicht im Breiten Weg, da hier die Sonderbusse an- und abfahren!
Zur besseren Vorstellung, wie es auf unserem Gelände aussieht, nachfolgend noch zwei Luftaufnahmen:

